Betr. Kommentarbeitrag von Andreas Lichte im Seitenspiegel
Aus einer Menge von unordentlichen
Strichen bildet man sich leicht eine
Gegend, aber aus unordentlichen
Tönen keine Musik.
G.C. Lichtenberg
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat auf Anfrage von "Themen der Zeit" noch einmal bestätigt, dass der Autor Helmut Zander nicht von Seiten der Bundesprüfstelle in das Indizierungsverfahren bezüglich der Steiner-Schriften einbezogen wurde.
Zander hat sich von sich aus mit der Prüfstelle in Verbindung gesetzt, so wie dies auch in dem Beitrag von NNA zu lesen war. Das Ziel Zanders sei es gewesen, so die stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle Petra Meier in ihrer Mitteilung, "allgemeine Informationen über den Ablauf des Indizierungsverfahrens zu erfragen".
Herr Zander habe im Verlauf des Gespräches dann darauf hingewiesen, dass es verschiedene Abhandlungen zu dem Thema gebe, "unter anderem von ihm" und man sei "übereingekommen", dass er seinen Aufsatz einsende.
So gibt es an der NNA-Berichterstattung, die besagte, dass Helmut Zander von sich aus aktiv geworden ist, nichts zu rütteln. Es sei denn - und das könnte Herr Lichte ja mal aufklären, statt mit Beleidigungen um sich zu werfen, dass die Antragsteller Lichte und Husmann-Kastein sich an Zander gewandt haben mit der Bitte, sich einzumischen. Das allerdings wäre dann in der Tat nicht "unaufgefordert".
Gleichwohl lässt sich festhalten, dass Herr Zander durch sein Telefonat etwas erfahren wollte, was jeder nach einem Blick auf die Internetseite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfahren kann, nämlich "allgemeine Informationen über den Abauf von Indizierungsverfahren."
Der NNA-Beitrag
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