Montag, 18. Februar 2008

Prozesshansel?

Immerhin: Anthroposophen gewaltfrei
Die von Michael Grandt eingelegte Dienstaufsichtbeschwerde gegen die stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde vom zuständigen Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgelehnt. Grandt hatte diese Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, weil ihm die Bundesprüfstelle die Namen der an dem Verfahren beteiligten Beisitzer nicht nennen wollte. Es generell nicht vorgesehen, die Namen der Mitglieder des Ausschusses in den zum Teil sehr sensiblen und heiklen Verfahren öffentlich zu machen, so die Auskunft des Ministeriums. Die Beisitzer sollen dadurch vor eventuellen Bedrohungen geschützt werden. Grandt hatte in seiner Pressemitteilung zur "Begründung der Dienstaufsichtsbeschwerde" unter anderem darauf hingewiesen, dass nicht glaubhaft sei, "dass Rudolf-Steiner-Anhänger körperlich gegen die Gremiumsmitglieder vorgehen würden". Grandt, der seit Jahren nichts unversucht lässt, die Anthroposophie und die Waldorfschulen ins "rechte" Licht zu rücken, war bereits mit seinen Anzeigen gegen zwei Buchhandlungen und gegen den Leiter des Steiner-Archivs (TdZ berichtete) erfolglos. Auf seiner Webseite kündigt der "Medienberater" Grandt für September ein neues "Waldorf-Buch" an.

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